Leistungen | Höhe | Details |
ambulante und stationäre Heilbehandlung | 100 % | Die Kosten für notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung. |
Arznei- und Verbandmittel | 100 % | |
Krankenhaustagegeld | 15 EUR | Bei stationärem Krankenhausaufenthalt. |
| 30 EUR | Bei stationärer Krankenhausbehandlung wahlweise an Stelle der Kostenerstattung. |
30 EUR | Für Kinder (bis 14 Jahren) bei stationärer Krankenhausbehandlung das doppelte Krankenhaustagegeld, wenn ein Elternteil als Begleitperson im Krankenhaus mitaufgenommen wird. |
Leistungsdauer | | Solange, bis die Rückreise ohne Gefährdung der Gesundheit der versicherten Person angetreten werden kann, wenn die Rückreise aus medizinischen Gründen bis zum Ende des Versicherungsschutzes nicht möglich ist. |
Rettungsflug | 100 % | Bei lebensgefährdenden Erkrankungen die zusätzlichen Kosten für einen medizinisch notwendigen Rettungsflug im Ambulanzflugzeug. |
Rücktransport/ Überführung | 100 % | Die zusätzlichen Kosten für einen sonstigen medizinisch notwendigen Rücktransport oder die Kosten für die Überführung eines Verstorbenen jeweils bis zum fünffachen Preis eines Linienfluges 1. Klasse.
Wichtige Hinweise - Nähere Einzelheiten zu den Leistungen erfahren Sie aus § 4 und § 4 a (Umfang der Leistungspflicht) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Jahres-Reiseschutzbrief (AVB/RS) auf den Seiten des Online-Abschlusses unter Reise-Krankenversicherung. Was nicht versichert ist, steht in § 5 Abs. 1 und 2 (Einschränkung der Leistungspflicht).
- Der Versicherungsschutz gilt für alle Urlaubsreisen bis zu acht Wochen. Bei Reisen, die ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland unternommen werden, jedoch nur für Urlaub mit mindestens zwei Übernachtungen.
- Für Geschäftsreisen im Ausland kann der Versicherungsschutz gegen Mehrbeitrag ausgedehnt werden.
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